ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – gültig ab 5.1.2016

§1 Allgemeines

1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auch wenn wir uns bei künftigen Geschäftsabschlüssen nicht ausdrücklich noch einmal darauf berufen. Davon abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anderes bezeichnet wird.

3. Jede Auftragsannahme sowie Vertragsänderungen, Zusicherungen und ergänzende Vereinbarungen (auch über die Abbedingung der Schriftform) bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Der Inhalt dieser Bestätigung ist ausschließlich maßgebend. Ist eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht erfolgt, so kommt ein Vertrag zu den vorliegenden AGB gleichwohl mit Auslieferung der Ware an den Kunden zustande.

§2 Lieferungen

1. Lieferfristen und Liefertermine sind nicht verbindlich, es sei denn, dass eine feste Frist oder ein Fixtermin ausdrücklich vereinbart wurde. Soweit technische Fragen vor Ausführung des Auftrages zu klären sind, verschiebt sich auch im Falle fester Fristen bzw. Termine die Frist bzw. der Termin für die Erbringung unserer Leistung in dem Maß, in dem der Kunde verspätet auf erklärungsbedürftige Fragen unsererseits reagiert hat.

2. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

3. Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, deren Eintritt wir nicht zu vertreten haben, deren Fortdauer wir nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand beeinflussen können und welche die Erbringung unserer Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder Hilfsmittel auf den normalerweise hierfür gewählten Verkehrswegen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskampfmaßnahmen sowie das Ausbleiben oder die Verspätung der uns von unseren Vorlieferanten und Subauftragnehmern geschuldeten Leistungen, verlängern die Frist von uns geschuldeter Lieferungen und Leistungen in angemessenem Umfang. Wir werden den Kunden über den Eintritt solcher Umstände, über ihre voraussichtliche Dauer und den absehbaren Umfang ihrer Auswirkungen unverzüglich benachrichtigen. Dauert ein derartiges Leistungshindernis länger als drei Monate oder ist abzusehen, dass es länger als drei Monate dauern wird, so hat der Kunde das Recht vom Vertrag unter Setzung einer zweiwöchigen Frist zurückzutreten, ohne dass wir hierdurch zu Schadenersatzleistungen oder sonstigen wie auch immer gearteten Kompensationen gegenüber dem Kunden verpflichtet werden. Vertragliche oder gesetzliche Rücktritts- oder Kündigungsrechte des Kunden werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt. In jedem Fall eines Lieferungsverzugs ist uns durch den Kunden eine angemessene Nachfrist von zumindest zwei Wochen zu setzen.

4. Die Gefahr geht mit der Versendung auf den Kunden über. Falls der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wir haften ebenfalls nicht für Verschlechterung und Untergang der Ware, falls es hierzu nach einer von uns nicht verschuldeten Transportverzögerung kommt. In diesem Fall sowie bei Lagerfristüberschreitungen sind wir zur Berechnung eines angemessenen Lagergeldes nach vorheriger Bekanntgabe gegenüber dem Kunden berechtigt. Gleiches gilt, wenn die Versendung auf Anweisung des Kunden zurückgestellt wird. Im Übrigen sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist und deren fruchtlosem Ablauf anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 28 % des Nettokaufpreises pauschaliert, bei Nachweis auch darüberhinausgehend, zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Ist ein Lieferzeitpunkt von mehr als vier Monaten nach Zustandekommen des Vertrages vereinbart oder erfolgt die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, mehr als vier Monate nach Wirksamwerden des Vertrages, so sind wir berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, die sich insbesondere aus Tarifverträgen oder Materialpreiserhöhungen ergeben können, anzupassen. Erfolgt die Lieferung aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, erst mehr als sechs Monate nach Zustandekommen des Vertrages, so können wir eine zwischenzeitlich erfolgte Erhöhung unserer Lieferpreise für den betreffenden Kaufgegenstand im prozentualen Verhältnis weitergeben. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, sich vom Vertrag zu lösen, wenn der von uns beanspruchte Mehrpreis den ursprünglich vereinbarten Preis um mehr als
10 % übersteigt.

5. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen – soweit wir nicht den Transport als eigene Verpflichtung übernommen haben – nur auf schriftliche Anweisung des Kunden und gegen gesonderte Verrechnung. Im Falle einer von uns nicht zu vertretenden verspäteten Annahme sind wir berechtigt, Einlagerung und Versicherung auf Kosten des Kunden vorzunehmen.

§3 Preisstellung und Zahlung

1. Die vereinbarten Preise gelten – soweit nicht anders lautend – bestätigt – ab Werk, ohne Verpackung und ohne Transport. Soweit wir gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 1 UGB sind, ein Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung abgeben, ist die gesetzliche USt in den jeweils genannten Preisen nicht eingeschlossen.

2. Alle Zahlungen sind gemäß getroffener Vereinbarung fällig. Soweit die Fälligkeit kalendarisch bestimmt ist, gerät der Kunde auch ohne Mahnung mit dem folgenden Tag in Verzug.

3. Für Mindermengen und Eilversand, berechnen wir Zuschläge. Versandt- und Verpackungskosten sind, wenn nicht ausdrücklich betont, in den Preisen nicht inbegriffen.

§4 Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern

Schließt der Kunde das Rechtsgeschäft zu einem Zweck ab, der keinen unternehmerischen Tätigkeiten zugerechnet werden kann (Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG), so finden die nachstehenden Regelungen zur Gewährleistung (§ 5) keine Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 922 ff und § 933 a ABGB.

§5 Gewährleistung

1. Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich nach Eintreffen beim Kunden sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn eine spezifizierte Mängelrüge nicht binnen 14 Tagen nach Eingang der Ware bzw. wenn ein Mangel bei der unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung, jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht erkennbar war, nach Entdecken des Mangels schriftlich bei uns eingegangen ist.

2. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder auf natürliche Abnutzung beruhen. Baut der Kunde eigene oder fremde Teile in unsere Erzeugnisse ein, stellt uns dieser in vollem Umfang von den Gewährleistungspflichten und der Produkthaftung frei. Repariert der Kunde oder baut er Teile in unsere Erzeugnisse in Eigenregie ein, ohne ausdrücklich dafür autorisiert zu sein, übernehmen wir weder Garantie noch Gewährleistung auf Teile und Funktionalität. Bei Verkauf gebrauchter Geräte und Teile leisten wir keine Gewähr für etwaige Sachmängel.

3. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verkauf von Geräten, Teilen sowie Leistungen ein Jahr, beginnend jeweils mit der Übergabe bzw. Tag der Beendigung der Leistung.

4. Bei Mängeln oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der gelieferten Ware können wir nach unserer Wahl verlangen, dass das mangelhafte Produkt zur Verbesserung oder zum Austausch auf unsere Kosten an uns zurückgeschickt wird oder der Kunde das mangelhafte Produkt bereithält und die Verbesserung oder der Austausch vor Ort durch uns oder eine von uns beauftragte Person vorgenommen wird. Auf letzteres hat der Kunde einen Anspruch, wenn ihm die Übersendung des schadhaften Produktes an uns nicht zuzumuten ist. Die zwecks Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) werden von uns getragen. Dies gilt nicht für erhöhte Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Kaufgegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz, Unternehmenssitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entsprach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.

5. Sind wir zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage oder führen wir die notwendigen Tätigkeiten auch nach wiederholter Fristsetzung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht durch, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung bzw. die Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

6. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass unabhängig davon, ob er das von uns gelieferte Produkt selbst verwendet oder weiterveräußert, allgemein gültige bzw. bekannte Sicherheitsvorschriften und Vorkehrungen bzw. Maßnahmen etc beachtet werden. Soweit in diesem Zusammenhang Unklarheiten bestehen bzw. der Eindruck entstehen kann, dass von uns gegebene Hinweise auf Sicherheitsvorkehrungen unzutreffend oder unvollständig sind, hat der Kunde uns schriftlich hiervon anzuweisen und dann, wenn eine Gefahr bzw. ein Schaden nicht ausgeschlossen werden kann, unsere weiteren Informationen abzuwarten.

7. § 933 b ABGB findet keine Anwendung.

§6 Schadenersatzhaftung

1. Schadenersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – bestehen nur, wenn:
a) der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder
b) wir hinsichtlich der Kaufsache eine Eigenschaft zugesichert oder eine Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer garantiert haben oder
c) ein Schaden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist oder
d) soweit es sich um versicherbare Schäden handelt und uns der Abschluss einer Versicherung möglich und zumutbar gewesen ist oder
e) ein Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.

2. Haften wir gemäß (Ziffer 1 a)für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne das grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, so ist die Höhe der Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung wir bei Vertragsabschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten, sinngemäß auch für Handlungen unserer Arbeitnehmer, Vertreter, sonstigen Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten.

4. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz haften.

5. Die Abtretung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden ist unzulässig.

§7 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und weiterzuverkaufen, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Erfüllt der Kunde seine Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so ist er verpflichtet, auf unsere Aufforderung hin die Abtretung offenzulegen und uns die zur Geltendmachung und Verfolgung unserer Ansprüche erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

2. Wird der Liefergegenstand mit anderen Gegenständen verbunden, so hat uns der Kunde – soweit wir nicht bereits aufgrund Gesetzes Miteigentümer entsprechend unserem Anteil an der Vorbehaltsware geworden sind – das Eigentum an den neu hergestellten Gegenständen zu übertragen und verwahrt diese für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Unser Eigentum an diesen Gegenständen dient nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zu unserer Sicherung.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen, gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen und die Kaufsache zu verwerten.

4. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und ihn auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat er auf eigene Kosten zu den maßgeblichen Zeitpunkten durchzuführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haftet der Kunde für die uns entstandenen Kosten einschließlich der Kosten für den Rücktransport bzw. sonstige Rückführungskosten.

§8 Montage- und Reparaturen

1. Anfallende Montagekosten, einschließlich der Kosten für Hin- und Rückfahrt unserer Mitarbeiter sowie für die Beförderung der Kaufsache sowie sonstiger Gerätschaften und Werkzeuge sind vom Kunden zu tragen.

2. Die Arbeitszeit einschließlich Wege- und Wartezeiten sind vom Kunden zu vergüten.

3. Soweit bei der Montage technische oder sonstige Fragen abzuklären sind, ist der Kunde verpflichtet, eine qualifizierte Person zu benennen, die während der Montagezeit abrufbar zur Verfügung steht.

4. Kostenerhöhung infolge von Wartezeiten, notwendige Überstunden oder sonstige Erschwernisse sind vom Kunden zu vergüten, soweit ihre Ursache nicht von uns zu vertreten ist.

5. Der Kunde hat die Vorort zur Montage erforderlichen Gerätschaften und Helfer bereitzustellen.

6. Der Kunde ist verpflichtet, vor dem vereinbarten Montagetermin sämtliche erforderlichen Vorarbeiten und Vorleistungen für eine ordnungsgemäße Montage, wie z.B. Maurerarbeiten, Verlegung von Versorgungsleitungen, Überprüfung der Tragfähigkeit des Aufstellungsortes usw. zu erbringen. Bei Unterlassung bzw. nicht rechtzeitiger Bereitstellung gehen alle Mehraufwendungen oder Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

§9 Sonstiges

1. Gegen uns zustehende Forderungen stehen dem Kunden Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Unberührt bleiben Leistungsverweigerungsrechte nach ABGB oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhende Zurückbehaltungsrechte von Kunden, die nicht Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sind.

2. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen und sonstige Verpflichtungen des Kunden ist, soweit nicht in diesen Geschäftsbedingungen oder anderweitig eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, der Sitz unserer Gesellschaft.

3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und des UN-Kaufrechts ausschließlich österreichisches Recht.

4. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass wir Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes über unsere Kunden und die Geschäftsbezeichnungen zur Durchführung der Aufträge speichern und verarbeiten.

5. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich für Bruck an der Mur zuständige Gericht. Wir sind – unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 3 – berechtigt, nach unserer Wahl die für den Sitz des Vertragspartners zuständigen Gerichte anzurufen.

6. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame bzw. undurchführbare Klausel durch eine solche wirksame Klausel ersetzen, die ihr nach Sinn und Zweck möglichst nahekommt.

Hajek GmbH & Co KG, Stand 01/2016

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.